Anmerkungen:

Hinweis zum Umgang mit Frames



91. Zit. nach Meyn, 1990: S. 216.

92. Neben den äußerst spärlich gestreuten Nachrichtensendungen fallen bei den kommerziellen Sendern v.a. einige Infotainment-Shows und das "Verlagsfernsehen" auf, das wohl - auch qualitativ - hier eine Ausnahme bildet. Auf beide Sendeformen wird später noch kurz zurückzukommen sein.

93. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten schwenken, wie in vielen anderen Bereichen auch, zunehmend auf diese Linie ein (bspw. mit Sendungen wie "Frontal" (ZDF)).

94. Fritz Wolf. "Immer öfter, immer häufiger, immer mehr: Die politischen Fernsehmagazine verändern sich". Medium spezial 23. Jg. (1993): S. 13-16, hier: S. 13.

95. Es scheint allerdings auch bei den kommerziellen Anbietern ein zumindest partielles Umdenken einzusetzen, nachdem sich die anfangs nur widerwillig ins Programm genommenen, ausführlicheren Informationssendungen wie "Spiegel TV" oder "Stern TV" zu Quotenerfolgen entwickelt haben.

96. Ohne Autor. "Wir beißen jetzt zu". Der Spiegel 49. Jg. (6/1995): S. 18-22, hier: S. 18. Interessant in diesem Zusammenhang ist m.E. das Fehlen jeglicher Diskussion darüber, daß Verbraucher ebenso zur Finanzierung der kommerziellen Programme gezwungen sind wie zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Daß jeder Verbraucher, ob er nun einen Fernseher oder ein Radio hat oder nicht, über seinen täglichen Einkauf die kommerziellen Programme finanziert, scheint in Ordnung zu sein, daß jeder, der ein solches Gerät "zum Empfang bereithält" dafür direkte Gebühren bezahlt, dagegen anscheinend nicht.

97. Staatskanzleien der Länder Bayern und Sachsen. "Thesen zur Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Veröffentlicht am 28.1.1995 mit Datum vom 27.1.1995. Media Perspektiven: Dokumentation o.Jg. (3/1995): S. 104-108.

98. Ohne Autor. "Wir beißen jetzt zu", 1995: S. 19.

99. Richtig ist, daß die öffentlich-rechtlichen Sender, wenn erst alle 3. Programme bundesweit flächendeckend zu empfangen sind, über eine Vielzahl von Vollprogrammen verfügen, die dann sicher auch zumindest einer Programmreform bedürfen, wenn man nicht eine Form von Near Video on Demand einführen möchte. Die Forderung nach Abschaffung der ARD ist m.E. der Versuch eine politische Opposition auszuschalten. Die Landesrundfunkanstalten würden ohne die Arbeitsgemeinschaft nämlich noch viel mehr in Abhängigkeit und unter Einfluß ihrer jeweiligen Landesregierung(en) geraten.

100. Eine ausführliche Dokumentation der Auseinandersetzung findet sich bspw. in: Christa-Maria Ridder. "Reaktionen auf die Stoiber/ Biedenkopf-Thesen zur ARD in Presse, Politik und Öffentlichkeit". Media Perspektiven o.Jg. (3/1995): S. 100-103. Nicht so ausführlich dokumentiert, aber ausführlich kommentiert in: Der Journalist (Titelthema: Fortbestand der ARD) 44. Jg. (3/1995): S. 14-23. Vgl. auch die überregionale deutsche Presse vom 30. Januar bis Mitte März 1995.

101. Vgl. z.B. Dieter Stolte. "Von der Klemme in die Krise". Die Zeit 50. Jg. (16/1995): S.33.

102. BVerfG E 90, 60 [94]. Siehe auch: Robert Leicht. "Der Griff nach der Medienmacht". Die Zeit 50. Jg. (7/1995): S. 1.

103. "Thesen zur Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", 1995: S. 106.

104. Das Bundesverfassungsgericht betont den Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasse. "Nur wenn ihm dies tatsächlich gelingt und er im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar." BVerfGE 90, 60 [90].